// AI Act · Art. 50 Protocol
KI-Kennzeichnungspflicht.
Art. 50 ab 2. August 2026.
Ab dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 der EU-KI-Verordnung, dass KI-Inhalte transparent gemacht werden: Deepfakes und bestimmte KI-Texte müssen klar erkennbar als KI-generiert offengelegt werden. Wir machen euren KI-Content rechtssicher — ohne eure Produktion auszubremsen.
der EU-KI-Verordnung regelt die Transparenzpflichten
zwingend anwendbar ab diesem Datum
€ oder 3 % Weltumsatz — Bußgeld pro Verstoß
sehr weit definiert — fast jedes fotorealistische KI-Bild
// Die Pflicht
Was Art. 50
von euch verlangt.
Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „KI-VO" / „AI Act") regelt die Transparenzpflichten für KI-Inhalte. Unterschieden wird zwischen Anbietern (entwickeln das KI-System) und Betreibern (nutzen KI beruflich). Für Unternehmen und Agenturen ist meist die Betreiber-Rolle relevant.
Wichtig: Die Kennzeichnung sagt nichts über Wahrheit oder Qualität aus — nur über den künstlichen Ursprung. Sie schützt die öffentliche Meinungsbildung und das Vertrauen ins Informationsökosystem.
Ein Deepfake ist nach Art. 3 Nr. 60 KI-VO ein KI-erzeugter oder -manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Der Wortlaut ist extrem weit — stand heute kann fast jede fotorealistische KI-Abbildung darunterfallen.
Hinweis: AI Pirates ist eine KI-Agentur, keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den Stand allgemein verständlich wieder. Für die verbindliche juristische Bewertung eures Einzelfalls stimmt euch bitte mit eurer Rechtsabteilung ab.
Die 4 Kernpflichten
// Umsetzung
Wie kennzeichnen —
nach Format.
Bilder
SICHTBAR BEI ERSTER ANSICHT
Videos
NICHT HINTER UI-ELEMENTEN
Audio
PODCASTS, VOICEBOTS, SPOTS
Texte
BLOG, NEWS, PR
Sichtbarkeit schlägt Metadaten: C2PA-Metadaten sind eine gute technische Basis, gehen aber bei Re-Upload und Screenshots verloren — und befreien nicht von der sichtbaren Kennzeichnung.
// Ausnahmen
Wann ihr
nicht (voll) kennzeichnen müsst.
Kunst & Satire
Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken wird die Pflicht abgemildert: ein dezenter Hinweis genügt, der den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Aber: weiche, unklare Ausnahme — hohes Haftungsrisiko bei „ist das schon Kunst?".
Human-in-the-Loop
KI-Texte sind von der Pflicht befreit, wenn sie einer menschlichen Überprüfung / redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein nachweisbares finales Lektorat befreit in der Regel.
Strafverfolgung
Die Offenlegungspflicht entfällt, wenn die Nutzung gesetzlich zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten zugelassen ist. Für Unternehmen und Agenturen praktisch selten einschlägig.
// Risiko & Fristen
Was auf dem
Spiel steht.
Sanktionen
08.05.2026 · Entwurfsleitlinien
Die EU-Kommission veröffentlicht Entwurfsleitlinien zu Art. 50.
10.06.2026 · Code of Practice
Freiwilliger Kodex veröffentlicht — erleichtert den Compliance-Nachweis. Erste Signatory-Frist: 22.07.2026.
02.08.2026 · Pflicht greift
Art. 50 wird zwingend anwendbar. Ab jetzt drohen Bußgelder und Abmahnungen.
02.02.2027 · Interoperabilität
Frist für interoperable Watermark-Detektoren (Code of Practice).
// So macht ihr's richtig
Pflicht erfüllen,
Produktion behalten.
Im Zweifel kennzeichnen
Ob und wie gekennzeichnet werden muss, ist Einzelfall. Bei der weiten Deepfake-Definition ist defensive, großzügige Kennzeichnung der sicherste Weg.
Tool-Whitelisting & Richtlinie
Nur geprüfte KI-Tools mit konformen Wasserzeichen / C2PA, klare interne KI-Richtlinie, Klauseln für externe Creator. Wir bauen euch das auf.
Beweise sichern
Original-Prompts dokumentieren, Vier-Augen-Prinzip vor Veröffentlichung. So belegt ihr den menschlichen Anteil und seid bei Nachfragen abgesichert.
// FAQ
Häufige Fragen
zur Kennzeichnung.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO?
Ab dem 2. August 2026. KI-Anbieter müssen Outputs maschinenlesbar markieren, KI-Betreiber müssen Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte für Menschen klar erkennbar als KI-generiert offenlegen.
Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?
In der Regel ja. Die Deepfake-Definition (Art. 3 Nr. 60 KI-VO) ist sehr weit: Stand heute kann jede fotorealistische KI-Abbildung, die echten Personen, Gegenständen oder Ereignissen ähnelt, ein kennzeichnungspflichtiger Deepfake sein. Im Zweifel kennzeichnen.
Wie muss eine KI-Kennzeichnung aussehen?
Klar, eindeutig und barrierefrei, spätestens bei der ersten Ansicht. Empfohlen: Label „AI" oder „KI-GENERIERT" in Großbuchstaben, Kontrast mind. 4,5:1, plattformgerecht — bei Kurzvideos durchgehend, bei Audio gesprochene Hinweise.
Müssen KI-generierte Marketing-Texte gekennzeichnet werden?
Meist nicht. Die Textpflicht greift primär bei Texten von öffentlichem Interesse. Rein werbliche Texte fallen laut Wettbewerbszentrale oft nicht darunter, und ein finales menschliches Lektorat mit redaktioneller Verantwortung befreit zusätzlich.
Reichen C2PA-Metadaten zur Kennzeichnung aus?
Nein. Metadaten sind eine sinnvolle technische Basis, gehen aber leicht verloren (Re-Upload, Screenshots). Das AI Office erkennt das an: Vorhandensein von Metadaten befreit nicht. Deepfakes und relevante KI-Texte müssen klar wahrnehmbar gekennzeichnet werden — Sichtbarkeit schlägt Metadaten.
Was kostet ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?
Nach Art. 99 KI-VO bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist). Dazu kommen UWG-Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschützer. Für die individuelle juristische Bewertung empfehlen wir eure Rechtsabteilung.
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